Weßling & Schmitt
Weßling & Schmitt
Ingenieurgesellschaft mbH
Weßling & Schmitt

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Sicherheits- und Gesundheits­schutzkoordination

  • Erfüllung aller Mitwirkungs- und Koordinationspflichten lt. BauStV
  • Wahrnehmung der Funktion des Bauherrenvertreters
  • strikte Beachtung der wirtschaftlichen Zielsetzung bei allen Leistungen

 

Gefahrstoffe am Bau

  • Asbest, PCB, KMF, MKW, PAK, PCP usw.
  • Begutachtungen 
  • Erarbeitung von Sanierungskonzepten
  • Begleitung von Sanierungsvorhaben, Fachbauleitungen
  • Abfallmanagement unter Nutzung der elektronischen
    Nachweisführung (ZEDAL)
  • Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen

 

Brandschutz

  • Vorbeugender Brandschutz in Planungs- und Realisierungsphase
  • Brandsicherheitsbegehungen in der Nutzungsphase
  • Gestellung des Brandschutzbeauftragten

 

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

  • Feuerwehrpläne bestehen aus Übersichtsplan, Geschossplänen, Sonderplänen und allgemeinen Objektinformationen sowie zusätzlichen textlichen Informationen.

 

Flucht- und Rettungspläne

  • Im Gebäude sind Flucht- und Rettungspläne an geeigneter Stelle gut sichtbar auszuhängen. Diese sind den jeweiligen Standorten inhaltlich anzupassen und bieten Mitarbeitern, Kunden und Besuchern jederzeit eine Orientierung über ihren Standort, weisen den Weg zu den nächstliegenden Notausgängen sowie den Sammelstellen und vermitteln Informationen zu Brandschutz- und Rettungseinrichtungen.
    Die erforderlichen Flucht- und Rettungspläne werden nach den Anforderungen der DIN ISO 23601 und der DIN ISO 7010 (ehemals BGV A8) von uns erstellt.

 

Brandschutzordnungen

  • Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt bezogene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung kann aus den Teilen A, B und C bestehen.

 

Beschilderungsplanung nach BGV A8

Alarm- und Gefahrenabwehrpläne