Weßling & Schmitt
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Ingenieurgesellschaft mbH
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Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach BaustellVO

 

​Dieses Arbeitsgebiet wird in seinen Rahmenbedingungen von der BaustellVO (Baustellenverordnung) und deren Anlagen beschrieben. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist unerlässlich, wenn sich der Bauherr weder in die zivilrechtliche Haftung begeben  noch das Risiko einer Bestrafung eingehen will.

Einen sehr guten Überblick über die rechtliche Situation gibt z. B. das Buch
v. Wietersheim/Noebel “Baustellenverordnung, Leitfaden und Materialien”, erschienen bei C.H.Beck, zu dem wir einiges aus der Praxis beitragen konnten.

Wir sind der Überzeugung (und können dies mit vielen Beispielen belegen), dass eine SiGe - Koordination, die nicht nur aus der reinen Erfüllung der Vorschriften besteht, nicht nur “ihr Geld wert” ist, sondern sich auf vielfältige Weise positiv auswirkt.

Voraussetzung ist, dass der Koordinator nicht nur Erfahrung hat, sondern wirklich als der  Bauherrenvertreter arbeitet, als der ihn der Bauherr beauftragt und bezahlt. 
Diese positiven Wirkungen sind z.B.

  • Vermeidung von Reibungsverlusten im Ablauf durch zusätzliche integrative Begutachtung und Bewertung von Baustelleneinrichtungs- und Ablaufplänen
  • Vermindertes Risiko äusserer Eingriffe wegen Vorfällen auf der Baustelle,
    weniger Baustillstände, weniger Ablaufänderungen
  • Verhinderung von dem Gesamtvorhaben abträglichen Absprachen zwischen einzelnen Gewerken oder Unternehmern
  • Vermeidung negativer Berichterstattung in den Medien verbessert die Grundlagen für Vermietung und Verkauf des Objektes.

Zusätzlich ist unser Leistungsspektrum sehr positiv für die Realisierung. 
Beispiele aus der Wirklichkeit:

  • Bei der Aufbereitung eines Grundstückes tauchen unvermutet Gefahrstoffe auf, wir erarbeiten die Sanierungskonzeption und machen die Fachbauleitung, Verzögerung und Kosten sind minimiert.
  • Schon während der Errichtung werden die Brandschutzbelange des Nutzers berücksichtigt. In der Übergangsphase erarbeiten wir die erforderlichen Pläne und stellen auch den Brandschutzbeauftragten für den Nutzungsbeginn.
 

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